Eigentumsrechte & Steuern in Thailand – Kompletter Ratgeber für Immobilienkäufer

Eigentumsrechte & Steuern in Thailand: Vollständiger Leitfaden für Immobilienkäufer

Der Kauf einer Immobilie in Thailand bringt verschiedene steuerliche und rechtliche Aspekte mit sich. Dieser Leitfaden erklärt alle wichtigen Eigentumsformen, Steuern und rechtlichen Rahmenbedingungen verständlich.

1. Eigentumsformen für Ausländer

Freehold (Vollzeitiges Eigentum)

Was ist Freehold?

  • Unbegrenztes Eigentumsrecht an der Immobilie
  • Vererbbar und frei verkaufbar
  • Keine zeitliche Begrenzung
  • Nur bei Condos für Ausländer möglich (max. 49% der Einheiten)

Vorteile:
✅ Vollständige Kontrolle über die Immobilie
✅ Keine Erneuerungsgebühren
✅ Wertsteigerung kommt vollständig dem Eigentümer zugute
✅ Bankfinanzierung möglich

Nachteile:
❌ Nur bei Condos verfügbar
❌ Teurer als Leasehold
❌ Ausländer-Quote kann ausgeschöpft sein

Leasehold (Pachtrecht)

Was ist Leasehold?

  • 30 Jahre Pachtrecht (verlängerbar um weitere 30 Jahre)
  • Für alle Immobilienarten verfügbar (Condos, Villen, Land)
  • Rechtlich sicheres Nutzungsrecht
  • Deutlich günstiger als Freehold

Vorteile:
✅ Für alle Immobilienarten verfügbar
✅ 30-50% günstiger als Freehold
✅ Verlängerung meist problemlos möglich
✅ Auch für Landkauf geeignet

Nachteile:
❌ Zeitlich begrenzt
❌ Verlängerung nicht automatisch garantiert
❌ Wertsteigerung begrenzt gegen Ende der Laufzeit

Company Ownership (Firmenbesitz)

Was ist Company Ownership?

  • Immobilie gehört einer thailändischen Limited Company
  • Ausländer besitzt 49% der Anteile
  • Kontrolle durch Preferred Shares oder Nominee-Struktur
  • Für alle Immobilienarten möglich

Vorteile:
✅ Für alle Immobilienarten geeignet
✅ Ähnlich wie Freehold-Besitz
✅ Vollständige Kontrolle möglich
✅ Vererbbar und verkaufbar

Nachteile:
❌ Komplexere Struktur
❌ Jährliche Compliance-Kosten
❌ Rechtliche Risiken bei falscher Struktur

2. Steuern beim Immobilienkauf

Transfer Fee (Übertragungsgebühr)

Wer zahlt: Meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt
Höhe: 2% des Verkaufspreises oder Schätzwertes
Basis: Höherer Wert von Kaufpreis oder offizieller Schätzung
Zahlung: Beim Land Office bei der Übertragung

Beispiel:

  • Kaufpreis: 10 Mio THB
  • Transfer Fee: 200.000 THB (meist 100.000 THB pro Partei)

Stamp Duty (Stempelsteuer)

Wer zahlt: Käufer
Höhe: 0,5% des Verkaufspreises
Zahlung: Beim Land Office
Hinweis: Fällt zusätzlich zur Transfer Fee an

Beispiel:

  • Kaufpreis: 10 Mio THB
  • Stamp Duty: 50.000 THB

Withholding Tax (Quellensteuer)

Wer zahlt: Verkäufer
Höhe: 1% des Verkaufspreises (Unternehmen) oder progressiv (Privatpersonen)
Basis: Verkaufspreis oder Schätzwert
Reduzierung: Möglich durch Nachweis der ursprünglichen Kaufkosten

Anwalts- und Notarkosten

Anwaltsgebühren: 50.000-150.000 THB
Due Diligence: 30.000-80.000 THB
Vertragsgestaltung: 20.000-50.000 THB
Land Office Begleitung: 15.000-30.000 THB

3. Laufende Steuern und Abgaben

Property Tax (Grundsteuer)

Wer zahlt: Eigentümer
Höhe: 0,02-0,1% des Verkehrswertes pro Jahr
Bemessungsgrundlage: Geschätzter Marktwert
Fälligkeit: Jährlich
Freibetrag: Erste 50 Mio THB sind steuerfrei

Beispiel:

  • Immobilienwert: 15 Mio THB
  • Property Tax: 0 THB (unter Freibetrag)

Rental Income Tax (Mieteinkommensteuer)

Für Privatpersonen:

  • Thai Tax Residents: Progressiver Steuersatz 5-35%
  • Non-Residents: Pauschale 15% Abzug
  • Werbungskosten: 30% pauschal abziehbar

Für Unternehmen:

  • Körperschaftsteuer: 20%
  • Abzugsfähig: Alle betrieblichen Ausgaben

Beispiel Privatperson:

  • Mieteinnahmen: 500.000 THB/Jahr
  • Abzug 30%: 150.000 THB
  • Steuerpflichtig: 350.000 THB
  • Steuer (15%): 52.500 THB

Capital Gains Tax (Kapitalertragsteuer)

Bei Verkauf innerhalb 5 Jahren:

  • Privatpersonen: Als Einkommen versteuert (5-35%)
  • Unternehmen: 20% Körperschaftsteuer

Bei Verkauf nach 5+ Jahren:

  • Deutlich reduzierte Steuerlast
  • Teilweise Steuerbefreiungen möglich

4. Deutsche Steueraspekte

Meldepflichten in Deutschland

Was melden?

  • Immobilienbesitz im Ausland
  • Mieteinnahmen aus Thailand
  • Veräußerungsgewinne

Wo melden?

  • Einkommensteuererklärung (Anlage AUS)
  • Bei Vermögen über 150.000€: Zusätzliche Meldung

Doppelbesteuerungsabkommen

Deutschland-Thailand DBA:

  • Mieteinnahmen: In Thailand versteuert, in Deutschland anrechenbar
  • Veräußerungsgewinne: Komplexe Regelungen je nach Nutzung
  • Steuerliche Beratung empfehlenswert

Erbschaftsteuer

Thai-Erbschaftsteuer:

  • Aktuell: Keine Erbschaftsteuer in Thailand
  • Geplant: Einführung wird diskutiert

Deutsche Erbschaftsteuer:

  • Auf Auslandsvermögen anwendbar
  • Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad
  • Professionelle Nachlassplanung wichtig

5. Optimierungsstrategien

Für Eigennutzer

Leasehold vs. Freehold:

  • Bei Eigennutzung über 30+ Jahre: Freehold bevorzugen
  • Bei kürzerer Nutzung: Leasehold kann günstiger sein
  • Verlängerungsklauseln im Leasehold-Vertrag verhandeln

Für Investoren

Steueroptimierung:

  • Renovierungskosten vollständig absetzen
  • Vermietung über thailändische Company erwägen
  • Zeitpunkt des Verkaufs steuerlich optimieren

Company-Struktur Vorteile:

  • Geringere laufende Steuerlast
  • Bessere Abschreibungsmöglichkeiten
  • Professionellere Vermietung möglich

Für Rentner

Steueroptimierung:

  • Thai Tax Residency prüfen (über 180 Tage/Jahr)
  • Deutsche Rente in Thailand meist günstiger versteuert
  • Vermietung als Zusatzeinkommen optimieren

6. Häufige Steuer-Fallen vermeiden

Beim Kauf

Transfer ohne FET-Slip: Geld muss offiziell aus dem Ausland kommen
Unterbewertung: Schätzamt kann Verkaufspreis korrigieren
Falsche Struktur: Company-Setup ohne professionelle Beratung
Fehlende Due Diligence: Steuerlasten des Verkäufers übernehmen

Bei der Vermietung

Keine Steueranmeldung: Auch kleine Mieteinnahmen melden
Barzahlungen: Alle Einnahmen müssen dokumentiert werden
Fehlende Belege: Werbungskosten immer mit Quittung belegen
Falsche Kategorisierung: Business vs. Residential unterscheiden

Beim Verkauf

Verkauf unter 5 Jahren: Hohe Capital Gains Tax
Fehlende Originalbelege: Kaufkosten nicht belegbar
Falsche Steuererklärung: Internationale Aspekte vergessen

7. Wichtige Dokumente und Nachweise

Beim Kauf sammeln:

  • Foreign Exchange Transaction (FET) Slip
  • Alle Kaufverträge und Zusatzvereinbarungen
  • Land Office Transfer Dokumente
  • Belege aller Nebenkosten und Gebühren
  • Building Permits und Occupancy Permits

Während der Eigentumszeit:

  • Alle Renovierungs- und Verbesserungsrechnungen
  • Mietverträge und Mieteingangsbelege
  • Common Area Fee und Steuerbeleg
  • Versicherungspolice und -zahlungen

8. Professionelle Beratung

Wann Experten konsultieren?

Vor dem Kauf:

  • Bei Investitionen über 10 Mio THB
  • Bei komplexen Company-Strukturen
  • Bei geplanter gewerblicher Vermietung

Laufend:

  • Jährliche Steuererklärung in Thailand
  • Deutsche Steuererklärung mit Auslandsbezug
  • Bei Strukturänderungen oder Verkauf

Kosten für Beratung

Steuerberater Thailand: 15.000-40.000 THB/Jahr
Deutscher Steuerberater: 1.000-3.000€/Jahr
Rechtsanwalt: Nach Aufwand
Company Setup: 80.000-150.000 THB

Fazit

Die steuerlichen und rechtlichen Aspekte beim Immobilienkauf in Thailand sind komplex, aber mit der richtigen Beratung und Planung gut zu bewältigen. Eine professionelle Struktur spart langfristig oft mehr Geld, als sie kostet.

Wichtigste Grundsätze:

  1. Transparenz: Alle Zahlungen offiziell dokumentieren
  2. Beratung: Professionelle Unterstützung von Anfang an
  3. Planung: Langfristige Steueroptimierung berücksichtigen
  4. Dokumentation: Alle Belege sorgfältig aufbewahren

Benötigen Sie steuerliche Beratung? Unser Netzwerk aus deutschen und thailändischen Steuerexperten unterstützt Sie bei der optimalen Struktur für Ihren Immobilienkauf. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.

Alle Informationen basieren auf dem aktuellen Rechtsstand August 2025. Steuerrecht kann sich ändern – professionelle Beratung ist empfehlenswert.

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