💰 Steuern & Gebühren beim Immobilienkauf in Thailand
Beim Eigentumserwerb in Thailand fallen verschiedene Steuern und Gebühren an. Einige zahlt der Käufer, andere der Verkäufer – vieles ist aber Verhandlungssache beim Kaufvertrag. Ein Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte (Stand 2025):
🏦 Übertragungsgebühr (Transfer Fee)
2% des behördlich festgesetzten Immobilienwerts
- Entspricht der Grunderwerbsteuer bzw. Grundbuchgebühr
- Normalfall: Zwischen Käufer und Verkäufer halbiert oder vom Käufer übernommen
- Fällig beim Land Department am Tag der Überschreibung
📋 Stempelsteuer (Stamp Duty)
0,5% vom offiziellen Wert
- Fällt nur an, wenn die Immobilie länger als 5 Jahre im Besitz des Verkäufers war
- Entweder Stamp Duty oder Business Tax, nie beides
- Meist vom Verkäufer getragen
🏢 Spezifische Business Tax (SBT)
3,3% (3% Steuer + 0,3% Gemeindesteuer)
- Wird erhoben, wenn Verkäufer das Objekt weniger als 5 Jahre besessen hat
- Oder wenn die Immobilie auf eine Firma läuft
- In solchen Fällen entfällt die Stamp Duty
- Zahlt in der Regel der Verkäufer
📋 Quellensteuer (Withholding Tax)
Effektiv eine Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn
- Bei Privatpersonen: Pauschaler Betrag nach Besitzdauer (meist ca. 1% des behördlichen Werts)
- Bei juristischen Verkäufern (Firma): 1% vom Verkaufspreis
- Trägt immer der Verkäufer
- Wird vom Land Department einbehalten
🏠 Jährliche Grundsteuer (Land and Building Tax)
Neue Grundsteuer seit 2020
- Wohneigentum (Erstwohnsitz) bis 50 Mio. THB: Praktisch kaum Steuer (~0,02% vom Schätzwert)
- Zweite Immobilie/Investitionsobjekte: Etwas höherer Satz (0,02–0,1%)
- Praktische Belastung: Meist unter 100€ pro Jahr für Eigentumswohnungen
- Zahlung: Sollte gezahlt werden, um Strafgebühren zu vermeiden
🏨 Vermietungssteuer
Bei Vermietung der Immobilie:
- Mieteinnahmen müssen in Thailand versteuert werden
- Steuersatz: Persönlicher Einkommenssteuersatz (idR 15%)
- Kurzzeit-Vermietung: Registrierung bei lokaler Behörde evt. nötig
- Wichtig: Erklärung der Mieteinnahmen ist offiziell Pflicht
📋 Typische Kostenaufteilung
Standard in Pattaya: „Transfer fee 50/50, all other taxes paid by seller“
Bedeutet:
- Käufer und Verkäufer teilen sich die 2% Transfer Fee
- Verkäufer übernimmt Stempel- oder SBT und Income Tax
- Käufer zahlt also im Wesentlichen 1% vom Wert plus ggf. seinen Anwalt
Bei Neubauten: Oft trägt Käufer alle Gebühren
📊 Praktisches Beispiel
Verkaufspreis: 5 Mio. THB
Offizieller Wert laut Land Dept: 3 Mio. THB
Verkäufer hält seit 6 Jahren
Kosten:
- Transfer Fee 2% = 60.000 THB (hälftig: Käufer 30k, Verkäufer 30k)
- Stamp Duty 0,5% = 15.000 THB (keine SBT)
- Income Tax ~1% = 30.000 THB
Käufer zahlt: ~30.000 THB
Verkäufer zahlt: ~75.000 THB
ℹ️ Wichtige Hinweise
Schätzwert vs. Kaufpreis: Der Staat berechnet Steuern nach eigenem Schätzwert („Tax valuation“), der oft unter dem Marktpreis liegt. Effektive Belastung ist dadurch geringer – dies ist legale gängige Praxis.
Zahlung vor Ort: Beträge werden vor Ort in bar oder Cashier’s Cheque beglichen. Oft übernimmt Makler oder Anwalt die Abwicklung.